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   BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23   

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BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23 (https://dejure.org/2024,7343)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2024 - 2 VR 10.23 (https://dejure.org/2024,7343)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 (https://dejure.org/2024,7343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung der Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Höherwertige Dienstposten, die durch spezifische und von den Laufbahnanforderungen abweichende Besonderheiten geprägt sind, eignen sich daher grundsätzlich nicht für den Einsatz als Bewährungsdienstposten i. S. d. § 22 Abs. 2 BBG (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 25).

    Dieser Mangel kann nachträglich nicht geheilt werden, das Auswahlverfahren muss abgebrochen und die Stellenvergabe mit einer zulässigen Ausschreibung neu in Gang gesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 31 ff., vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 100 Rn. 18 und vom 22. Juni 2023 - 2 VR 1.23 - ZBR 2023, 379 Rn. 20).

    Mit dem in der Ausschreibung geforderten Anforderungsprofil sind nicht praktische Erfahrungen in der AND-Kooperation gefordert worden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 ).

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Mit der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens ist auch keine "Anwartschaft" oder in sonstiger Weise rechtlich gesicherte Position im Hinblick auf die Vergabe des höherwertigeren Statusamts verbunden (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - NVwZ 2024, 236 Rn. 12).

    Unabhängig davon, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin durch ein zu weit gefasstes Anforderungsprofil nicht beeinträchtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 37), spricht daher viel dafür, dass der Ausschreibung des streitgegenständlichen Dienstpostens ein fehlerhaftes Anforderungsprofil zugrunde gelegt worden ist.

    Da die Antragstellerin mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - juris Rn. 72 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Das Widerspruchsverfahren kann vielmehr allenfalls zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens führen, wenn dieses fehlerbehaftet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 17).

    In dem sich anschließenden neuen Auswahlverfahren ist eine den Vorgaben aus § 9 Satz 1 BBG und Art. 33 Abs. 2 GG genügende Entscheidung auf der Grundlage einer aktualisierten Tatsachengrundlage zu treffen, die für den gesamten - und ggf. erweiterten - Bewerberkreis einheitlich gilt (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 20).

    Er darf nicht bestimmten Bewerbern Vorteile verschaffen, die andere nicht haben (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 25; a. A. offenbar OVG Münster, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 B 1158/23 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Eine erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im Verlauf des Widerspruchsverfahrens - eingetretene tatsächliche Veränderung ist für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG daher nicht von Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 34; Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 44 und vom 21. Dezember 2017 - 2 VR 3.17 - juris Rn. 22).

    Im laufenden Auswahlverfahren sind nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage aber nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 34).

    Er darf die ihm eingeräumte Organisationsgewalt über die Stellenbesetzung - auch im Hinblick auf die zeitliche Verfahrensgestaltung - nicht gezielt und manipulativ einsetzen, um eine Auswahlentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Bewerber zu steuern (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 36 und 41; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18 und 22 zum sachfremden Zuschnitt eines Anforderungsprofils).

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 VR 1.23

    Maßgeblichkeit des Gesamturteils der letzten Beurteilung der Bewerber für den

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Hiermit ist nicht vereinbar, einen Bewerber nur deshalb vom Auswahlverfahren auszuschließen, weil er den besonderen Anforderungen des aktuell zu besetzenden Dienstpostens nicht entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 2 VR 1.23 - ZBR 2023, 379 Rn. 18 m. w. N.).

    Dieser Mangel kann nachträglich nicht geheilt werden, das Auswahlverfahren muss abgebrochen und die Stellenvergabe mit einer zulässigen Ausschreibung neu in Gang gesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 31 ff., vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 100 Rn. 18 und vom 22. Juni 2023 - 2 VR 1.23 - ZBR 2023, 379 Rn. 20).

  • BVerwG, 20.10.2021 - 2 VR 5.21

    Bindungswirkung eines Anforderungsprofils

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    In der Antragserwiderung hat die Antragsgegnerin zur Rechtfertigung des Anforderungsprofils - in Übereinstimmung mit dem Vortrag in vorangegangenen Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 2 VR 5.21 - juris Rn. 5) - ausgeführt:.

    Nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont potentieller Bewerber sind damit auch vorangegangene Verwendungen in Referaten erfasst, die nicht selbst und unmittelbar mit einer AND-Kooperation betraut sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 2 VR 5.21 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Der entsprechende "Auswahlvermerk" vom 11. September 2023 enthält daher noch keine Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 19).

    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 15 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Die Übertragung schafft daher die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Beförderung (§ 22 Abs. 2 BBG; vgl. zur ämtergleichen Umsetzung dagegen BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18).

    Sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt, kann der Dienstherr den Aufgabenbereich des Beamten nach seinen organisatorischen Vorstellungen und Bedürfnissen jederzeit ändern, sofern diesem ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Zwar ist Gegenstand des Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff.).

    Jede Bevorzugung eines Bewerbers wirkt sich auch auf die Erfolgsaussichten der Bewerbungen anderer Bewerber aus und stellt eine Verletzung der Bewerbungsverfahrensansprüche dieser Mitbewerber dar (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 23; vgl. zur verfahrensmäßigen Absicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 und vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - NVwZ 2012, 366 Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
    Dies steht mit dem Laufbahnprinzip, das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. v. Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 1/10 - NVwZ 2017, 392 Rn. 21 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 45), nicht in Einklang.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

  • BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20

    Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2024 - 1 B 1158/23

    Präsidentenstelle darf mit ausgewählter Bewerberin besetzt werden

  • BVerwG, 21.12.2017 - 2 VR 3.17
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